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Die veröffentlichten Richtpreise beginnen bei 990 Euro netto für Einfamilienhäuser und 1.650 Euro netto für Mehrparteienhäuser. Der verbindliche Fixpreis entsteht nach dem kostenlosen Aktencheck, weil Umfang und Vollständigkeit des Bauakts objektabhängig sind.
Einfamilienhaus oder Villa
Weniger Nutzungseinheiten, einfachere Begehung.
| Gebäudefläche | Richtpreis netto |
|---|---|
| bis 300 m² | € 990 |
| 301 bis 750 m² | € 1.290 |
| 751 bis 1.000 m² | € 1.490 |
Mehrparteienhaus oder Zinshaus
Für Wohnhäuser mit mehreren Tops oder Nutzungseinheiten.
| Gebäudefläche | Richtpreis netto |
|---|---|
| bis 750 m² | € 1.650 |
| 751 bis 1.000 m² | € 1.750 |
| 1.001 bis 1.500 m² | € 1.890 |
| 1.501 bis 2.000 m² | € 1.990 |
| 2.001 bis 5.000 m² | € 2.090 |
Unsere Richtpreise für Einfamilienhaus und Villa
Bis 300 m² beträgt der Richtpreis 990 Euro netto, von 301 bis 750 m² 1.290 Euro netto und von 751 bis 1.000 m² 1.490 Euro netto. Größere oder ungewöhnlich komplexe Villen prüfen wir individuell.
Eine Villa ist bei gleicher Fläche üblicherweise weniger aufwendig als ein Haus mit vielen getrennten Nutzungseinheiten. Darum hat sie eine eigene Preisstaffel.
Unsere Richtpreise für Mehrparteienhaus und Zinshaus
Bis 750 m² beträgt der Richtpreis 1.650 Euro netto. Von 751 bis 1.000 m² sind es 1.750 Euro, von 1.001 bis 1.500 m² 1.890 Euro, von 1.501 bis 2.000 m² 1.990 Euro und von 2.001 bis 5.000 m² 2.090 Euro netto.
Für 2 bis 4 Objekte gilt 1 Prozent, für 5 bis 9 Objekte 1,5 Prozent und ab 10 Objekten 2 Prozent Portfoliorabatt auf den Gesamtpreis.
Was in diesen Preisen enthalten ist
Die Erstellung umfasst mehr als ein Dokument. Vorhandene Grundlagen werden geprüft, relevante Unterlagen zugeordnet, das Gebäude begangen und die fachlichen Ergebnisse strukturiert dokumentiert.
- Organisation und Prüfung des Bauakts
- Scannen und digitale Aufbereitung relevanter Unterlagen
- Vor-Ort-Begehung durch eine befugte Fachperson
- Erstellung des Bauwerksbuchs und Prüfplans
- Elektronische Registrierung
- PDF-Ausgabe und digitales Kundenportal
Was den Preis nach oben treibt
Der Richtpreis geht von einem Standardobjekt mit brauchbarer Aktenlage aus. Fünf Umstände machen ein Projekt aufwendiger – und alle fünf lassen sich vor der Beauftragung feststellen. Genau deshalb steht bei uns der Aktencheck am Anfang und nicht am Ende.
Am häufigsten ist der unvollständige Bauakt. Fehlen Baubewilligung, Einreichpläne oder Fertigstellungsunterlagen, kommt die Planeinsicht bei der MA 37 dazu. Das kostet Gebühren, vor allem aber Vorlauf: Der Termin ist an eine Adresse gebunden und lässt sich nicht beliebig vorziehen.
Der zweithäufigste Fall ist die Liegenschaft mit mehr als einem Baukörper. Hoftrakte, Zubauten und aufgestockte Geschosse sind eigene Bauwerke mit eigener Geschichte im Akt; sie verdoppeln die Recherche, auch wenn die Nutzfläche gleich bleibt.
- Unvollständiger Bauakt: fehlende Bewilligungen, Pläne oder Fertigstellungsunterlagen
- Erforderliche Planeinsicht im Archiv der MA 37, samt Vollmacht und Terminbindung
- Mehrere Baukörper, Hoftrakte oder Zubauten auf einer Liegenschaft
- Eingeschränkte Zugänglichkeit von Dach, Keller, Innenhof oder verschlossenen Einheiten
- Nutzungsänderungen und Umbauten, die im Bestand nicht dokumentiert sind
Drei durchgerechnete Beispiele
Die folgenden Beträge entstehen ausschließlich aus den oben veröffentlichten Stufen und dem Portfoliorabatt. Sie sind nachrechenbar und enthalten keine Zuschläge für Sonderfälle.
Erstes Beispiel, Gründerzeit-Zinshaus mit 1.200 m² Nutzfläche: Es fällt in die Stufe 1.001 bis 1.500 m² und kostet 1.890 Euro netto, das sind 2.268 Euro brutto.
Zweites Beispiel, Einfamilienhaus mit 240 m²: Es fällt in die Stufe bis 300 m² und kostet 990 Euro netto, das sind 1.188 Euro brutto.
Drittes Beispiel, Hausverwaltung mit zwölf Zinshäusern zu je 1.200 m²: Zwölf mal 1.890 Euro ergeben 22.680 Euro netto. Ab zehn Objekten gelten 2 Prozent Portfoliorabatt, also 454 Euro. Es bleiben 22.226 Euro netto, das sind 26.672 Euro brutto.
- Alle Beträge netto zuzüglich 20 Prozent Umsatzsteuer
- Gebühren der MA 37 für Terminbuchung und Planeinsicht sind nicht enthalten
- Der verbindliche Betrag entsteht erst mit dem Fixpreis-Angebot nach dem Aktencheck
Richtpreis sofort, Fixpreis nach Aktencheck
Sie können die Nutzfläche selbst eintragen oder nur die Adresse angeben. In diesem Fall schätzen wir die Fläche automatisch anhand von Gebäudegrundfläche und Geschossen. Jeder Wert kann vor dem Absenden korrigiert werden.
Nach der kurzen kostenlosen Prüfung der Aktenlage erhalten Sie Ihr persönliches Fixpreis-Angebot. Die Anforderung verpflichtet Sie zu nichts. So bleiben Sonderbauten und ungewöhnlich umfangreiche Akten fair abgegrenzt.
Was nach dem ersten Bauwerksbuch kostet
Mit der Registrierung ist die Pflicht nicht erledigt. Das Bauwerksbuch ist elektronisch fortzuschreiben, und in den festgelegten Abständen sind Folgeprüfungen durchzuführen. Diese Kosten gehören in jede Budgetplanung, auch wenn sie erst Jahre später anfallen.
Der Umfang einer Folgeprüfung hängt vom Prüfplan ab, den die befugte Person im ersten Buch festlegt. Ein pauschaler Richtpreis dafür wäre an dieser Stelle geraten. Wir weisen den Betrag deshalb im Angebot aus, sobald der Prüfplan für Ihr Gebäude feststeht, statt hier eine Zahl zu nennen, die für Ihr Haus nicht stimmt.
Das Kundenportal und die Ablage der freigegebenen Dokumente sind im Erstellungspreis enthalten und werden nicht gesondert verrechnet.
Was ein Angebot klar ausweisen sollte
Achten Sie nicht nur auf den Endbetrag. Entscheidend ist, ob Aktenprüfung, Planeinsicht, Begehung, Dokumentation, Bestätigungen, Registrierung und die spätere Führung enthalten oder klar abgegrenzt sind.
- Netto- und Bruttopreis
- Enthaltene Gebäude und Baukörper
- Umgang mit fehlenden Unterlagen
- Leistungsgrenzen und mögliche Zusatzkosten
- Zugang zu Dokumenten und späteren Prüfterminen
Häufige Fragen
Sind die genannten Preise netto oder brutto?
Alle veröffentlichten Richtpreise sind Nettobeträge und verstehen sich zuzüglich 20 Prozent Umsatzsteuer. Ein Zinshaus mit 1.200 m² kostet demnach 1.890 Euro netto und 2.268 Euro brutto. Im Angebot werden Nettobetrag, Steuerbetrag und Bruttobetrag getrennt ausgewiesen.
Sind die Gebühren der MA 37 im Preis enthalten?
Nein. Bereits die Terminbuchung für die Planeinsicht kann Kosten auslösen, und die konkreten Gebühren legt die Stadt Wien fest, nicht wir. Wir weisen sie deshalb getrennt aus, statt sie in den Richtpreis einzurechnen. Die jeweils gültigen Beträge sollten vor jeder Buchung auf der Website der Stadt Wien geprüft werden.
Was passiert mit dem Preis, wenn zum Haus keine Pläne mehr auffindbar sind?
Dann wird die Archivbeschaffung aufwendiger, und das wird vor der Beauftragung sichtbar gemacht. Genau dafür ist der kostenlose Aktencheck da: Er stellt fest, was fehlt, bevor ein Fixpreis zugesagt wird. Ein Angebot, das diese Frage offenlässt, ist kein Fixpreis, sondern eine Schätzung mit einem festen Anstrich.
Gilt der Portfoliorabatt auch, wenn die Objekte verschiedenen Eigentümern gehören?
Die Staffel richtet sich allein nach der Zahl der gemeinsam kalkulierten Objekte: ab 2 Objekten 1 Prozent, ab 5 Objekten 1,5 Prozent, ab 10 Objekten 2 Prozent. Ob mehrere Eigentümer in einem Auftrag zusammengefasst oder getrennt abgerechnet werden, klären wir vor dem Angebot. An der Staffel ändert das nichts, an der Rechnungslegung schon.
Wann sollte ich mit der Kostenplanung beginnen?
Sinnvollerweise bevor die Aktenlage geklärt ist, denn genau sie entscheidet über den Betrag. Der Richtpreis steht in wenigen Sekunden fest, der Aktencheck ist kostenlos, und beides zusammen ergibt eine Zahl, mit der sich budgetieren lässt. Wer bis 2027 wartet, plant nicht früher, sondern hat nur weniger Auswahl bei den Terminen.
Rechtliche Angaben sind eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Preise und Leistungsumfang sind eigene Angaben von Bauwerksbuch Wien 24.
§ 128a Bauordnung für Wien – geltende Fassung →MA 37 – Erläuterungen zum Bauwerksbuch (PDF) →Redaktion: Bauwerksbuch Wien 24 / Corner Immobilien GmbH. Die projektbezogene fachliche Erstellung und Erstprüfung übernimmt ausschließlich die im Angebot namentlich ausgewiesene befugte Person.