Planarchiv der Baupolizei

Planeinsicht MA 37: der kritische Schritt zum Bauwerksbuch

Ein Bauwerksbuch benötigt die relevanten Bewilligungen und Bestandsunterlagen. Sind sie bei Eigentümer oder Hausverwaltung nicht vollständig vorhanden, führt der Weg häufig in das Planarchiv der MA 37.

Kurzantwort

Fehlen Baubewilligungen, Pläne oder Fertigstellungsunterlagen, können sie grundsätzlich im Planarchiv der MA 37 eingesehen werden. Vor dem Termin sollten Adresse, Vertretungsbefugnis und vorhandene Dokumente geklärt sein, damit nur die tatsächlichen Lücken beschafft werden.

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Warum die Planeinsicht zum Engpass wird

Die MA 37 weist selbst darauf hin, dass die Ressourcen des Planarchivs begrenzt sind. In den Erläuterungen zum Bauwerksbuch werden mehrmonatige Wartezeiten genannt; die aktuelle Terminseite sieht eine Adresse pro Termin vor.

Die Archivbeschaffung sollte deshalb nicht erst beginnen, wenn der Begehungstermin unmittelbar bevorsteht.

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So bereiten wir die Einsicht vor

Zuerst wird geprüft, welche Pläne, Baubescheide, Fertigstellungs- oder Benützungsbewilligungen bereits digital oder in Papierform vorhanden sind. Nur die tatsächlichen Lücken gehen in die Archivbeschaffung.

  • Liegenschaft und Adressen eindeutig zuordnen
  • Vollmacht und Vertretungsbefugnis klären
  • Vorhandene Dokumente inventarisieren
  • Termin für die richtige Gebietsgruppe buchen
  • Benötigte Unterlagen vor Ort digital erfassen
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Was zum Termin benötigt wird

Nach den aktuellen Informationen der Stadt Wien werden ein Lichtbildausweis, ein höchstens drei Monate alter Grundbuchauszug und bei Vertretung eine Vollmacht benötigt. Bereits die Terminbuchung kann Kosten auslösen.

Die konkreten Anforderungen und Gebühren sollten bei jeder Buchung nochmals auf der Website der Stadt Wien geprüft werden.

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Was danach passiert

Die erhobenen Unterlagen werden dem Bauwerk zugeordnet und als Grundlage für Gebäudebeschreibung und Prüfplanung verwendet. Im Kundenportal wird sichtbar, ob die Planeinsicht beantragt, terminiert oder abgeschlossen ist.

Primärquellen · geprüft am 8. September 2026

Rechtliche Angaben sind eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Preise und Leistungsumfang sind eigene Angaben von Bauwerksbuch Wien 24.

MA 37 – Erläuterungen zum Bauwerksbuch (PDF)MA 37 – FAQ zum Bauwerksbuch (PDF)Stadt Wien – Formulare, Merkblätter und Vollmachten

Redaktion: Bauwerksbuch Wien 24 / Corner Immobilien GmbH. Die projektbezogene fachliche Erstellung und Erstprüfung übernimmt ausschließlich die im Angebot namentlich ausgewiesene befugte Person.

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