Schritt für Schritt zur Registrierungsnummer

Bauwerksbuch bei der MA 37 registrieren

Für bestehende Gebäude nach § 128a Abs. 3 wird das fertige Bauwerksbuch in der Bauwerksbuchdatenbank erfasst. Entscheidend ist dabei ein häufig übersehener Punkt: Im Registrierungsformular wird nicht das vollständige Bauwerksbuch hochgeladen.

Kurzantwort

Die Registrierung erfolgt über das Online-Formular der Stadt Wien. Erfasst werden insbesondere Erstellungsdatum und elektronisch signierte Erstellbestätigung; bei bestehenden Gebäuden zusätzlich Datum und unterfertigte Bestätigung der Erstprüfung. Nach Abschluss kommt die Registrierungsnummer per E-Mail.

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Wer die Registrierung durchführen darf

Die Eigentümerseite ist gesetzlich für die Übermittlung verantwortlich, kann damit aber beispielsweise die erstellende Person oder eine Hausverwaltung beauftragen. Das Registrierungsformular selbst darf nach den Informationen der MA 37 grundsätzlich von jeder Person ausgefüllt werden.

Ein „Mein Wien“-Konto kann verwendet werden, ist für den Registrierungsprozess aber nicht zwingend erforderlich.

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Welche Angaben und Dateien benötigt werden

Für die Erfassung werden das Datum der Erstellung und die elektronisch signierte Erstellbestätigung benötigt. Bei bestehenden Gebäuden kommen das Datum der erstmaligen Überprüfung und die von der Prüferin oder dem Prüfer unterfertigte Bestätigung hinzu.

  • Adresse und Zuordnung des Gebäudes vor Beginn eindeutig prüfen
  • Erstellungsdatum bereithalten
  • Elektronisch signierte Erstellbestätigung als PDF vorbereiten
  • Bei Bestandsgebäuden Datum der Erstprüfung eintragen
  • Unterfertigte Erstprüfungsbestätigung als PDF vorbereiten
  • E-Mail-Adresse für die Registrierungsbestätigung kontrollieren
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Was nicht hochgeladen wird

Die MA 37 weist ausdrücklich darauf hin, dass das Bauwerksbuch selbst bei der Registrierung nicht hochzuladen ist. Übermittelt werden die vorgeschriebenen Daten und Bestätigungen.

Das vollständige Bauwerksbuch bleibt elektronisch bei der verantwortlichen Eigentümerseite beziehungsweise Hausverwaltung und ist der Behörde erst auf Verlangen zur Einsicht bereitzustellen.

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Was nach dem Absenden passiert

Nach erfolgreichem Abschluss wird eine Bestätigungs-E-Mail mit eindeutiger Registrierungsnummer versendet. Diese Nummer gehört dauerhaft zur Gebäudedokumentation und sollte zusammen mit den eingereichten Bestätigungen sicher abgelegt werden.

Vor dem Absenden sollte der aktuelle Wortlaut der Stadt-Wien-Seite geprüft werden, weil Formulare und technische Abläufe geändert werden können.

Primärquellen · geprüft am 8. September 2026

Rechtliche Angaben sind eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Preise und Leistungsumfang sind eigene Angaben von Bauwerksbuch Wien 24.

§ 128c Bauordnung für Wien – BauwerksbuchdatenbankStadt Wien – Bauwerksbuch registrierenMA 37 – Erläuterungen zum Bauwerksbuch (PDF)MA 37 – FAQ zum Bauwerksbuch (PDF)

Redaktion: Bauwerksbuch Wien 24 / Corner Immobilien GmbH. Die projektbezogene fachliche Erstellung und Erstprüfung übernimmt ausschließlich die im Angebot namentlich ausgewiesene befugte Person.

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