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Das Bauwerksbuch muss elektronisch geführt und der Behörde auf Verlangen zur Einsicht bereitgestellt werden. Verantwortlich ist grundsätzlich die Eigentümerseite; ist eine Hausverwaltung bestellt, führt diese das Bauwerksbuch.
Alle Häuser in einer klaren Übersicht
Eigentümer und Hausverwaltungen sehen ihre eigenen Objekte, den aktuellen Projektschritt, die nächste Frist und offene Aufgaben. Interne Betreiberdaten und andere Kunden bleiben strikt getrennt.
Dokumente am richtigen Gebäude
Pläne, Bestätigungen und freigegebene Fassungen werden nicht in E-Mail-Verläufen gesucht, sondern dem jeweiligen Objekt zugeordnet. Neue Fassungen ersetzen Originale nicht unbemerkt, sondern bleiben als eigene Version nachvollziehbar.
Fristen werden zu konkreten Aufgaben
Das Portal zeigt nicht nur ein Datum. Es verbindet Termine mit Gebäude, Bauteil und nächstem Schritt. Dadurch wird aus einer abstrakten gesetzlichen Pflicht ein handhabbarer Arbeitsablauf.
- Projektstatus von Anfrage bis Fortschreibung
- Vorbereitung und fehlende Nachweise
- Begehungstermine
- Freigegebene Dokumente
- Kommende Haupt- und Zwischenkontrollen
Fachentscheidung bleibt bei der befugten Person
Die Software strukturiert Daten, berechnet Hinweise und unterstützt den Ablauf. Welche Bauteile in welcher Tiefe zu prüfen sind und wie ein Befund fachlich zu bewerten ist, entscheidet weiterhin die befugte erstellende oder prüfende Person.
Rechtliche Angaben sind eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Preise und Leistungsumfang sind eigene Angaben von Bauwerksbuch Wien 24.
§ 128a Bauordnung für Wien – geltende Fassung →MA 37 – Erläuterungen zum Bauwerksbuch (PDF) →Redaktion: Bauwerksbuch Wien 24 / Corner Immobilien GmbH. Die projektbezogene fachliche Erstellung und Erstprüfung übernimmt ausschließlich die im Angebot namentlich ausgewiesene befugte Person.