Das Kundenportal

Digitales Bauwerksbuch: mehr als ein PDF

Die Erstellung ist nur der Anfang. Das Bauwerksbuch wird elektronisch geführt, fortgeschrieben und auf Verlangen bereitgehalten. Genau dafür ist das Kundenportal vorgesehen.

Kurzantwort

Das Bauwerksbuch muss elektronisch geführt und der Behörde auf Verlangen zur Einsicht bereitgestellt werden. Verantwortlich ist grundsätzlich die Eigentümerseite; ist eine Hausverwaltung bestellt, führt diese das Bauwerksbuch.

01

Alle Häuser in einer klaren Übersicht

Eigentümer und Hausverwaltungen sehen ihre eigenen Objekte, den aktuellen Projektschritt, die nächste Frist und offene Aufgaben. Interne Betreiberdaten und andere Kunden bleiben strikt getrennt.

02

Dokumente am richtigen Gebäude

Pläne, Bestätigungen und freigegebene Fassungen werden nicht in E-Mail-Verläufen gesucht, sondern dem jeweiligen Objekt zugeordnet. Neue Fassungen ersetzen Originale nicht unbemerkt, sondern bleiben als eigene Version nachvollziehbar.

03

Fristen werden zu konkreten Aufgaben

Das Portal zeigt nicht nur ein Datum. Es verbindet Termine mit Gebäude, Bauteil und nächstem Schritt. Dadurch wird aus einer abstrakten gesetzlichen Pflicht ein handhabbarer Arbeitsablauf.

  • Projektstatus von Anfrage bis Fortschreibung
  • Vorbereitung und fehlende Nachweise
  • Begehungstermine
  • Freigegebene Dokumente
  • Kommende Haupt- und Zwischenkontrollen
04

Fachentscheidung bleibt bei der befugten Person

Die Software strukturiert Daten, berechnet Hinweise und unterstützt den Ablauf. Welche Bauteile in welcher Tiefe zu prüfen sind und wie ein Befund fachlich zu bewerten ist, entscheidet weiterhin die befugte erstellende oder prüfende Person.

Primärquellen · geprüft am 8. September 2026

Rechtliche Angaben sind eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Preise und Leistungsumfang sind eigene Angaben von Bauwerksbuch Wien 24.

§ 128a Bauordnung für Wien – geltende FassungMA 37 – Erläuterungen zum Bauwerksbuch (PDF)

Redaktion: Bauwerksbuch Wien 24 / Corner Immobilien GmbH. Die projektbezogene fachliche Erstellung und Erstprüfung übernimmt ausschließlich die im Angebot namentlich ausgewiesene befugte Person.

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