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Eine Objektliste mit Adresse und – soweit vorhanden – Nutzfläche genügt als Ausgangspunkt. Danach werden Frist, Aktenlage, fehlende Vollmacht und nächster Arbeitsschritt je Haus ergänzt, bevor das Portfolio zeitlich und wirtschaftlich gebündelt wird.
Die Objektliste darf unvollständig sein
Excel, CSV, kopierte Tabellen oder eine einfache Adressliste können als Ausgangspunkt dienen. Bekannte Nutzflächen werden übernommen; fehlende Werte ergänzt das Screening automatisch.
Unklare Einzeladressen blockieren das Portfolio nicht. Sie werden markiert und anschließend kostenlos geprüft.
Jede Liegenschaft bleibt nachvollziehbar
Die Auswertung zeigt Adresse, Gebäudetyp, angegebene oder geschätzte Fläche, Preisstufe und Einzelpreis. Danach werden Portfoliorabatt und Gesamtsumme ausgewiesen.
Damit kann die Hausverwaltung intern budgetieren, ohne zuerst für hundert Gebäude einzelne Formulare auszufüllen.
Fristen und MA-37-Termine gemeinsam planen
Gebäude vor 1919 und Gebäude aus den Jahren 1919 bis 1944 werden getrennt priorisiert. Zusätzlich wird sichtbar, bei welchen Häusern die Aktenlage noch nicht klar ist.
Die frühe Bündelung ist wichtig, weil Planeinsichten, Scannen und Fachbegehungen nicht beliebig kurzfristig vervielfacht werden können.
Beauftragen und bezahlen ohne neues Benutzerkonto
Das offizielle Angebot wird per E-Mail und über einen sicheren Link bereitgestellt. Für Annahme und Anzahlung ist kein Kunden-Login erforderlich.
Nach der Beauftragung wird der Portalzugang automatisch erstellt. Hausverwaltungen können zwischen Online-Anzahlung und klassischer Rechnung beziehungsweise Überweisung wählen.
Rechtliche Angaben sind eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Preise und Leistungsumfang sind eigene Angaben von Bauwerksbuch Wien 24.
§ 128a Bauordnung für Wien – geltende Fassung →MA 37 – Erläuterungen zum Bauwerksbuch (PDF) →Redaktion: Bauwerksbuch Wien 24 / Corner Immobilien GmbH. Die projektbezogene fachliche Erstellung und Erstprüfung übernimmt ausschließlich die im Angebot namentlich ausgewiesene befugte Person.